Selbstständigkeit zurückgewinnen - Brailleschrift lernen
Wollen Sie nach Ihrer Erblindung oder eingetretenen Sehbehinderung wieder selbstständig lesen, Gegenstände markieren oder kleine Notizen machen?
Dann könnte die Brailleschrift, auch Blindenschrift genannt, genau das Richtige sein. Diese tastbare Schrift wurde von Louis Braille erfunden, der selbst im Kindesalter erblindete.
Der Verlust der Sehkraft führt oft zu einer tiefgreifenden Verunsicherung im Alltag und zum Verlust von Privatsphäre. Einfache Tätigkeiten, wie das Unterscheiden von Medikamenten, das Kennzeichnen von Lebensmitteln oder die Orientierung in öffentlichen Gebäuden, werden zur Barriere.
Das zentrale Ziel des Kurses ist es, Sie zu selbstständigen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen.
Individuelle Ebene: Erlernen der Brailleschrift (Buchstaben, Sonderzeichen, Ziffern) zur aktiven Nutzung im Alltag (Notizen, Beschriftungen, Lesen).
Teilhabe-Ebene: Orientierung im öffentlichen Raum (Aufzüge, Treppengeländer) und Teilhabe an inklusiven Freizeitangeboten (z. B. Spielkarten).
Die Praxis zeigt, dass das Erlernen der Brailleschrift in jedem Alter möglich ist.
Eine Gruppengröße von maximal sechs Personen garantiert, dass auf Ihre individuellen Lernvoraussetzungen (z. B. unterschiedliche Sensibilität der Fingerspitzen) und ihre individuellen Wünsche eingegangen werden kann.
Wir bieten Ihnen eine intensive und persönliche Betreuung durch unsere späterblindete Referentin an. Sie hat vor 20 Jahren in unserem Haus die Brailleschrift selbst erlernt und gibt ihr Wissen nun gerne weiter. Während des Kurses steht Ihnen eine sehende Assistenzkraft zur Verfügung, die Sie bei Übungen unterstützt und Ihren bei Bedarf im Hotel behilflich ist.
Der Kurs ist in zwei Blöcke à zwei Wochen unterteilt:
Block 1 vom 8. November 2026 bis 20. November 2026
Hier erlernen Sie alle Buchstaben und sammeln erste Schreib- und Leseerfahrungen.
Block 2 vom 7. März 2027 bis 19. März 2027
Hier vertiefen Sie das Erlernte und erlernen alle Ziffern, Satz- und Sonderzeichen.
Der Kurs findet bei uns AURA-HOTEL Saulgrub statt. Das Hotel ist vollständig auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen ausgerichtet. Dies bietet einen entscheidenden Vorteil: Sie können sich in einer vollständig barrierefreien Umgebung voll auf den Lerninhalt konzentrieren. Die Infrastruktur unseres Hauses fungiert dabei als „Reallabor“, in dem das neu Erlernte (z. B. das Lesen von Türschildern und Menükarten) sofort praktisch angewendet werden kann. Begleitpersonen sind durch das spezialisierte Hotelumfeld und das pädagogische Konzept nicht erforderlich.
Als Lehrwerke nutzen wir die “Leseschule für Späterblindete” von Sebald Donadt und den “Punktum Braille Kurs” des DBSV. Für Ihre Tastschulung nutzen wir beispielsweise die Braille-Legosteine, Eierkartons mit Tennisbällen, Tastbilderbücher und Vieles mehr.
Auch in den kursfreien Zeiten am Samstag und Sonntag bieten wir Ihnen vielfältige Aktivitäten. Gemeinsam können wir Brett- und Kartenspiele mit Braille ausprobieren, die hauseigene Braille-Bibliothek besuchen, auf Braille-Entdeckungsreise im AURA-HOTEL gehen und das umfangreiche Ausflugsprogramm der Gästebetreuung des Hauses, natürlich mit Ausschreibungen in Braille, nutzen.
Der Kurs kostet 75,00 Euro.
Sie tragen die Kosten für Ihre Unterkunft und Verpflegung an den Wochenenden zwischen den zwei Kurswochen (13. bis 15.11.2026 und 12. bis 14.03.2027 - also insgesamt für vier Übernachtungen und Halbpension.) Eine Begleitperson ist nicht erforderlich.
Die Kurszeiten sind:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr. Am letzten Tag von Block 1 und Block 2 beginnen wir bereits um 08:30 Uhr und der Kurs endet mittags, damit Sie gut heimreisen können.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um zukünftig wieder selbstständiger und unabhängiger zu sein!
Hinweis zu einer möglichen Absage der Veranstaltung:
Das AURA-HOTEL Saulgrub behält sich vor, z. B. bei ungenügender Beteiligung oder Krankheit eine Veranstaltung abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Falle erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.